Info Heil- und Kostenplan

Eine kieferorthopädische Behandlung beginnt oft ab dem 9. Lebensjahr und dauert etwa 4 Jahre.
Bei besonders stark ausgeprägten Fehlbildungen ist ein früherer Behandlungsbeginn möglich. Dann kann auch eine Kurzbehandlung notwendig werden, deren Dauer auf 1 ½ Jahre begrenzt ist.

Nach Beratung und Erstellen der diagnostischen Unterlagen erarbeitet Ihr Kieferorthopäde den Behandlungsplan, der bei Ihrer Krankenkasse eingereicht wird. Die Krankenkasse prüft den Behandlungsplan, evtl. lässt sie ihn begutachten.

Die Eltern erhalten eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse, dass die Kosten in Höhe von 80% (90%) getragen werden. Die Eltern übernehmen die restlichen Kosten (Eigenanteil).

Nach heutiger Gesetzeslage (Stand 2010) wird der Eigenanteil bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.